328 5§. 84. Ausführung und Beginn der Wirksamkeitl. Gegenwärtiges Gesehz tritt mit dem 1. Juli 1863 in Wirksamkeit. Urkundlich haben Wir dieses Geseh höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem landesherrlichen Insiegel bedrucken lassen. Schloß Osterstein, am 11. April 1863. (L. S.) Heinrich LXVII. v. Harbon. Dinger. Dr. E. v. Beulwigp.