1 — Gese ßz samm lung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. A4. Nr. 66. Beschluß der hohen Deutschen Bundesverlammlung vom 30. Dctober 1834, die Errich- ing eines Schiedsgerichtes zur Entscheldung der Swelulgkelten zwischen den Reglerungen und den Sländen betrefsend. Nachdem in der am 30. October vorigen Jahreo abgehaltenen Plenar-Sitzung der ho- ben Deurschen Bundesversammlung die bei den zu Wien abgehaltenen Conferenzen verabre- deten Actikel, die Errichtung eincs Schiedsgerichtes zur Enescheidung der Sereitigkeicen zwi- schen den Reglerungen und den Ständen berreffend, durch einhellige Zustummung zum Bun- desgeletze erhoben worden sind, so wird dieser Bundeskägs-Beschluß auf höchsten Befehl nachstehend zur allgemeinen Nachachtung bekanne gemacht. Gera, den 20. Januar 1835. Fürstlich Reuß-Pl. der J. L. gemeinschafiliche Regierung daf. von Straunch. vakt. Dinger. Arteike! I. Für den Fall, bah in elnem Bundesstaake zwischen der Reglerung und den Ständen über die Auslegung der Verfassung, oder über die Grenzen der bei Aueubung bestimmter Ausgegeben den 9. Februar 1835.