201 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 53. Nr. 82. Nachtrag zu Abschnitt 1. der III. Abtheilung des Vereinszelltarifs für die Jahre 1837, 1838 und 1839. Zur Ergänzung des ersten Abschnitees driccer Abtheilung des in Nr. 52. der Ge- sesammlung publizirten Vereins--Zolleariss für die Jahre 1837, 1838 und 4839 werden die von dem Königlich Preuhischen Gouvernement bisher vorbehaltenen, nummehr verrrags- mäßig getroffenen Bestimmungen über die Durchgangsabgaben von den Waaren, welche reches der Ober seewärts, oder sandwärts von Memel bis Berun eingehen, desgleichen durch die Odermün= dungen eder anderswo links der Oder zuerst eingehen Und rech's der Oder zuerst eingehen und rechts der Ober auf obengenannten Wegen ausgehen, nachträglich zur allgemelnen Nachachtung hlerhmech bekanne gemachce. Gera, den 27. December 1836. Firstl. Reuß-Ml. der I. L. gemeinschaftl. Landes-Regierung. von Strauch. # on ". Dinger. Ausgegeben den 10. Januar 1837. 30