Gesetzsammlung für das * Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 499. Inhalt: Amiseriaterrordemmg die Zuweisung der Eisendahnsachen an die Ministerial Abtheilung für die Finanzen betressend. Zeile 157. Ministerial-Verordnung. Höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten zufolge wird hierdurch angeordnet, daß die Eisenbahnsachen von jetzt au nicht mehr vor die Ministerial- Abtheilung für das Innere gehören, sondern der Ministerial-Abtheilung für die Finanzen zugewiesen und dort erledigt werden sollen. Gera, am 9. Juui 1892. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm. Dr. Vollert. Frommhold. Ausgegeben am 22. Juni 1892. 2u