1844 Nachfolger eine Versicherungs-Urkunde bei Fürstlichem Wort und Ehre dahin aus- zustellen, daß er die Verfassung des Staates aufrecht erhalten und in Uebereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen regieren will. Die Urschrift dieser Versicherung wird im Archive des Landtags niedergelegt. 84. Der Eintritt und der Schluß der Stellvertretung in der Regierung wird durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Beidruckung Unseres Fürstlichen Insiegels. Schloß#Osterstein, am 9. November 1892. (I.8) Heinrich XIV. Dr. Vollert. Engelhardt. v. Hinüber.