192 der Gemeinderath des Marktfleckens Wurzbach 1 Mitglied, die Bürgermeister des Amtsgerichtsbezirks Schleiz, excl. der von Schleiz, Tanna und Saalburg, 2 Mitglieder, die Bürgermeister des Amtsgerichtsbezirks Lobenstein, excl. der von Lobenstein und Wurzbach, 2 Mitglieder, die Bürgermeister des Amtsgerichtsbezirks Hirschberg, erxcl. des von Hirschberg, 1 Mitglied. Die Wahlen der Bürgermeister des platten Landes haben an dem Sihze des betreffenden Amtsgerichts unter Leitung des Landraths zu erfolgen. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unserem beigedruckten landesfürstlichen Insiegel. Schloß Osterstein, am 29. Dezember 1892. Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: (L. 8) Heinrich XXVII., Erbprinz. Dr. Vollert. Engelhardt. v. Hinüber.