209 Gesetzsammlun für das 55 Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. KNo. öll. Inhalt: Ministerial-Bekanmimachung vom 21. Juni 1893, die Einführung einer neuen Straßenpolizei. Ordnung belressend. S. 203. Ministerial-Zekanntmachung vom 24. Juni 1893, die Einführung einer neuen Straßenpolizei-Ordnung betreffend. Nachdem die Landstraßen-Polizei-Ordnung vom 19. Dezember 1853 (Gesetz- sammlung Bd. X S. 181) in mehrsacher Beziehung durch das Geseh vom 22. Dezember 1892, die Aufhebung des staatsfiskalischen Chaussee= und Brückengeldes betreffend (Gesebsommlung Bd. XXI S. 188), hinfallig geworden ist, haben wir mit Höchster Zu- stimmung beschlossen, zur Regelung sowie zum Schutze des Verkehrs auf den Land- straßen und sonstigen öffentlichen Wegen eine neue Straßenpolizei-Ordnung zu erlassen, welche wir hiermit zur öffentlichen Keuntniß bringen. Alle derselben entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben. Gera, den 24. Juni 1893. Färstlich Reuß-Pl. Ministerium Dr. Vollert. Ausgegeben am 12. Juli 1893.