382 Aulage III. (Name der ausstellenden Behörde.) Nr. Erlaubnißschein zum Erwerb von Gift. Dr . (Noame, Stand) zu (Wohnort und Wohnung) Die (beziehungsweise Firma) wünscht (Menghee , í ¡ , ,, (Name des Gifts) zu erwerben, um damit...... (geck, zu welchem das Gift benutzt werden solll. Gegen dies Vorhaben ist diesseito nach slaltgefundener Prüfung nichts zu erinnern ...................................................... ,dkntrn»1s». (Bezeichnung der ausstellenden Behörde.) (Namensnnterschrift.) (Siegel.) Dieser Schein macht die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung (Giftschein) genäit * 14 der landesherrlichen Verordnung vom 6. April 1895 nicht enibehrlich. Er verliert mil dem üblaufe des 14. Tages nach dem Ausstellungstage seine Gültigkeit, sofern eiwas Anderes oben nicht aus- drücklich vermerkt isl.