Gesetzlammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 632. Inhalt: Ministerial-Bekonntmachung vom 21. Juli 1895, den mit der Königlich Preussischen Staatoregiernng hinsichilich der im Fürstenthume belegenen Thrilstreckc des Weimar-Geraer Eilenbahnunternehmens abgeschlossenen Z#aas rertrag vom 27. Mai 18095 belcesiend. Ministerial-Bekanntmachung vom 2.1. Juli 1895, den mit der Königlich Preußischen Staatsregierung hinsichtlich der im Fürstenthume belegenen Thellstrecke des Welmar-Geraer Eisenbahnunter- nehmens abgeschlofsenen Staatsvertrag vom 27. Mai 1895 betreffend. Auf höchsten im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ergangenen Befehl Seiner Durchlaucht des Eröprinzen wird der Staatsvertrag, welcher mit der Königlich Preußischen Staatsregierung hinsichtlich der im diesseitigen Staatsgebiete belegenen Theilstrecke des Weimar-Geraer Eisenbahnunternehmens unterm 27. Mai 1895 ab- geschlossen worden ist, nach erfolgter Auswechselung der beiderseiligen Ratifikations- urkunden nachstehend zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Gera, am 24. Juli 1895. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Engelhardt. Krelling. Auegegeben am 31. Juli 1895. 77