448 esetzsammlung für das Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. No. 534. Inhalt: Landtags- Abschied vom 1. Seplemter 1895 für den om 2. Ollober 182 eroffneten Lantag. . 113. Landtags-Abschied vom 1. September 1895 für den am 23. Oktober 1892 eröffneten Laudtag. Wir Heiurich XXVII. Erbprinz Reuß jüngerer Linie urkunden hierdurch, daß Wir im Namen Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten Heinrich XIV. Reuß jängerer Linie in Gnaden beschlossen haben, den Landtag des Fürstenthums, welcher am 23. Oktober 1892 eröffnet worden ist, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf der Wahlperiode und die bereits ausgeschriebenen Wahlen zu dem neuen Laudlage für die Finanzperiode vom Jahre 1896 an bis zum Ende des Jahres 1898 zu schließen und verfassungsmäßig zu verabschieden. Mit dem gegemvwärtigen Landtage sind von Unserer Regierung die folgenden Gesetze und landesherrlichen Verordnungen vereinbart und von Uns erlassen worden: das Gesetz, betreffend die Stellvertretung in der Regierung des Landes vom 9. November 1892, das Gesetz, betressend die Aufhebung des staatsfiskalischen Chaussee= und Brückengeldes vom 22. Dezember 1892, das Gesetz, beireffend die Beamten-Wittwen-Pensions-Austalten vom 22. Dezember 1892, Ausgegeben am 4. Seplember 1895.