99 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 193. Nachdem es für zweckmäßig crachtet worden ist, das Regulativ wegen der La her von ausländischem Weine und wegen der dem Grohßhandel mit frem- dem Weine zu gewährenden Zollerleichterungen, welches im Amts- und Nach- richtsklatte für das Fürstenthum Gera unterm 1.Oklbr. 1843 publizirt und später durch die Nachtragsverordnung vom 22. August 1844 (Amts= und Nachrichtsblatt für das Für- seenubum Gera Nr. 35 Jahrgang 1811) ergänzt worden isi, mit Rücksicht auf die neuer- dings eingetretene Gleichstellung der vereinsländischen Nordseehäfen mit den Königlich Preußischen Ostseehäsen beim unmittelbaren Weinbezug aus französischen Hafenplähen ei- ner anderweiten Redaktion zu unterwerfen; so wird mit Höchster Genehmigung Serenis- eimi das nach dem Muster der für das Königreich Preußen besiehenden Bestimmungen neu redigirte Regulativ unter gleichzeitiger Aufhebung des älteren vom 1. Oktbr. 1843 und des zu diesem gehörigen Nachtrags vom 22. August 1814 in dem Nachstehenden zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 5. Juni 1856. Fürstlich Reuß-Plauische Regierung. v. Geldern. Schlick. Ausgegeben den 18. Juni 1656. 19