121 Gesetzsammlung Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. No. 196. Landtagsabschied. Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna den Jungerer Linie regierender Furst Reuß, Stammes Ael- tester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich- feld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. Nachdem der auf Unseren Besehl auf den 20. Februar d. Is. zusammenberufene bLandtag, dessen Sitzungen mit mehreren Unterbrechungen bis zum 20. vor. Mts. fort- gesetzt worden sind, nach Beendigung der ihm obliegenden Geschäfte in Unserem Auf- trage geschlossen worden ist, fnden Wir Uns zu nachslehenden Eröffnungen und Erklär- ungen veranlaßt: I. Folgende von dem Landtage angenommenen Gesetze sind publizirt oder werden un- mittelbar zur Oeffentlichkeit gebracht werden: 1) das Geseh wegen der bel Anlegung von Eisenbahnen erforderlichen zwangsweisen Eigenihumsabtretungen. Wenn gleich dieses Geletz für die Erbauung der prejektirten Weißensels-Hofer Eisen- bahn noch nicht sobald zur Anwendung gekommen ist, als Wir bei dessen Promulgation gehofft, so werden Wir doch sorldauernd die Herstellung einer Eisenbahnverbindung für sämmtliche Landesthelle als einen Gegenstand Unserer eigenen angelegentlichsten Be- strebungen betrachten, übrigens wenn zu diesem Zwecke Landesmittel in erheblicher Weise in Anspruch genommen werden sollten, der alsdann besonders zusammenzuberufenden Lan- desvertretung die erforderlichen Vorlagen machen lassen. Ausgegeben den 9. Juli 1855. 23