137 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 198. Ministerial.Bekanntmachung. Nachdem zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseitd und der freien Hansestadt Bremen andrerseits der nachstebend abgedruckte Vertrag vom 26. Januar d. J. wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehroverhälmmisse abgeschlessen und ramüzirt worden ist: so wird solches hiermit zur Nachricht öffentlich bekannt gemacht. Gera, am 30. Juli 1856. Fürstlich Veuß. Dlausschs Ministerium. r. eßner. Schlick. Vertrag zwischen Preußen, Fannover und Kurhessen für Sich und in Vertretung der übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und der freien Hansestadt Bremen andererseits wegen Deförderung der gegenseitigen Verkehroverhältnisse. Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Hannover und Seine Rönigliche Hobeit der Kurfürst von Hessen für Sich und in Vertretung der übrigen Milglieder des, Kraft der Verträge vom 22. und 30. März und 11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Januar 1836, 8. Mai, 19. Oktober und 13. No- Ansgegeben den 6. August 1856. 25