177 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 201. Gesetz wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifes. Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna- den Jungerer Linie regierender Furst Reuß, Stammes Ael- tester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich- feld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. Die Regierungen der zum Zollvereine gebörenden Siaaten sind übereingekommen, den seit dem l. Jannar 1854 gültigen Zoll-Tarif in einzelnen Bestimmungen weiter ab- zuändern und zu ergänzen. Demzufolge vererdnen Wir hierdurch mit Vorbehalt der Zustimmung des Landtages und Bezugnahme auf §. 66 und 67 des Verfassungsgeseyes, daß nachsiehende Abänder= ungen und Zusätze zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publikation desselben er- Langenen Erlassen im Uebrigen in Kraft bleibi, vom 1. Jannar 1857 an in Wirksam- keit ireten sollen. Erste Abtheilung des Tarifes. Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen ünd, treten folgende, bisber in dem Tarife nicht namenklich aufgesührte Artikel hinzu: zu Position 24:2 Bast; zu Position 30: Torfkohlen. Zweite Abtheilung des Tarifeék. Bei den Gegenständen, welche bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr einer Abgabe unteiworsen sind, leiten folgende Aenderungen ein: Ausgegeben den 5 November 1350. 31