256 B. Daß N. N. aus N. N. im Fürsienthume Reuß J. L. bei der am .. .. .. ... vorgenommenen Schuppockenimpfung mit Erfolg wirklich gelmpst worden ist, wird dem- selben hierdurch bescheinigt. N. N. den N. J. Impfarzt. Druckfehlerberichtigung. In Nr. 202 der Gefebsammlung. mic es auf Seite 236 in §. 14 dritte Zeile heißen mndbaren statt kündbaren, und auf Seite 240 * 4 erste öln vollen“ un „volle“, statt „wollen“ und „wolle“