— 79 — Gesetzsammlung fuͤr die Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. No. 6. (No. ö.) Derordnung wegen Todeserklaͤrrung der, aus den Kriegen von 1807 bis 1815 nicht zuruͤckgekehrten Milltalrpersonen, vom 15ten Januar 1823. Von Gottes Gnaden, Wir, Heinrich der Vier und Funfzigste, des ganzen Stammes Aelrester, Wir, Hein- rich der Zwey und Sechzigste, und Wir, Heinrich der Zwey und Siebzigste, Sämtlich der jüngeren Linie souve- raine Fürsten Reuß, Grafen und Herren von Plauen, Herren zu Greiz, Crannichfeld, Gera, Schleiz und Loben- stein 2c. 2c. thun kund und sügen hiermit zu wissen: Aus den Kriegen von 1807 bis r877 sind mehrere Militairpersdnen zu ihren Familien niche zurückgekehrt, die entweder in diesen Kriegen ibren Tod gefumden haben, ohne daß solcher streng nachgewiesen werden kann, oder die aus irgend einem Grunde noch ferner von ihrem sonstigen Wohnorte entserm bleiben und ihren sehigen Aufenehalt verschweigen. Die Besérderimg des häus. lichen Wohlstandes und Familienglückes macht es nochwendig, den zurückge. (12) bliebenen (Ausgegeben zu Gera den oten März 1827.)