— 60 — Gesetzsammlung für die Fürstlich Renßischen Lande jüngerer Linie. No. 10. (No. ro.) Bekannemachung, dle Elinsendung und Zuelgnung von Druckschristen an die undes, Versammlung betreffend. In der roten dießfährigen Bundeskagssitzung ist wegen Einsendung und Zu- eigmmg von Druckschristen an die Bundesversammlung der Beschluß gefaßt worden: 2) daß die, der Bundesversammlung zu überreichenden Druckschriften deulscher Scheiftsteller derselben kunftig durch den Gesandten des Staates, wel. chen der Schriftsteller oder Verleger angehört, zu übergeben sind, a) daß von der Bundesversammlung keine Jueignung angenommen wird, wa- zu nicht vorher ihre Bewilligung nachgesucht und erlangt worden ist, und wied solches den hieslgen Unterthanen nachrichtlich bekannt gemacht. Gera, den gosten September r8#23. Fürstl. Reuß. Pl. der Jüngern Linie gemeinschaftl. Regierung das.