das Einruͤcken in diese Erpeditionen, oder auf eine sonstige Anstellung im Staatsdienste erhalten. 5. Die, nach Ablauf der gesetzlichen Vorberestgzest, den Candidaten zu ertheilenden Fähigkeikszeugnisse ssnd von den Gerichten selbst, bey denen der Arcessist gearbeitet hat, nicht blos von den Vorständen der Expedilion, aus- zustellen. 4. Die Vorbereitung eines Candidaten in der Expedition eines Sachwalters kann nur dann fuͤr genuͤgend angesehen werden, wenn derselbe hauptsaͤchlich mit der advocatorischen Praxis und mit gerichtlichen Arbeiten beschaͤftiget ist. Gegeben Schloß Schleiz und Schloß Ebersdorf, den rken Februar 73½6. (L. S.) Heinrich der Gaste Jün- (L. 8.) Heinrich der 7##ste Inn gerer Linie Fürst Reuß. gerer Linie Fürst Reuß.