– 4330 — (No. 33.) Bekanntmachuns, den, unter dem Zten July 18a7. erlassenen gemelnen Vescheid des gemelnschastlichen Ober: Appellatlons, Gerichts zu Jena, wegen Ueberrelchung der, bey demselben elnzugebenden Schristen in zwey Exemplaren, betressend, vom 1# ten September 1827. In Gemähheit Höchster Landesherrlicher WVerordnung wird andurch nachstehender Gemeiner Bescheid detz Fürstlich Reuß= Plauischen und Gesamt -- Ober-- Appellations-Gerichts in Jena: daß künftig alle, bev dem Oberappellations-Gerichte von einein streicen- den Theile einzureichenden Schriften, sse mögen cin hier #oerstattetes rechtliches Werfahren betreffen, oder einen einzelnen Antrag, oder eine Beschwerde enthalten, jedesmal in zwey gleichlautenden und gleichmaͤsig unterschriebenen Exemplaren, damit eines davon dem Gegentheile zuge- fertigt, oder bey Beschwerden das sonst Erforderliche damit koersügt werden könne, einzureichen sind, widrigenfalls der Concspient eines se- den, mur in Einem Exemplare eingereichten Schreibens mit einem Tha- ler Conventions= Geld, zur Wittwenkasse des Oberappellatiens- Ge, richts zu entrichtender Strase, belegt werden wird. Beschlossen Jena den seen Julpy r827. zur Nachachtung bekannt gemacht. Sign. Gera den 12/4en September r87. Fürstl. Reuß= Pl. gemeinschaftliche Regierung daselbst. von Strauchh. (No. 24.)