— 1432 — 3) Jeder Unterrichter, der, dieser Verordnung entgegen, geschriebene oll. machten, oder Ansätze für dieselben in den Liquidationen, zuläßt, son in sedein Fall um 1 Nho. zur Wollmachtskasse gestraft werden. Gera den #sten November 1827. Fürstlich Reuß. Pl. gemeinschaftliche Regierung daselbst. von Strauch.