— 453 — (Vo. 35.) Gemeiner Bescheld des Gesammt, Oberappellatlonsgerichts zu Jena, die Fest lehzung elner präclustolschen Krist zur Einzahlung des uUrthelsverlags bel den in der lehten Instanz verstatteten Actenversendungen belr. Durchlauchti oste Landesfürsten haben einen von dem Fürstlich Reuß= Plaui- sben ium Gesammsen Ober-Appellatiaus-Gericht in Jena abgefaßten Gemeinen Bescheid nachstehenden Inhalts: Das Grohhergoglich und Herzoglich Scchsssche, auch Fürstlich Reußische ge- meinschafellche Ober- Appellations-Gericht zu Jena ertheilt, zu Vermeidung der bei dem Antrage auf Aekenversendung an ein auswärtiges Spruchcollegium in letzter Instanz, ofe entstehenden langen Verzögerung des Rechhtsstreites, auf den Grund des §. 95. der provisorischen Ober- Appcllations-Gerichts-Ord- mutg, mit höchster Genehmigung, folgenden Gemeinen Bescheid: ODiesenige Parchep, welche in einem zur Cntscheidung in letzter Instanz anher gelangten Civil= Rechtsstreite auf Versendung der Acten zum aus- wärtigen Erkenntnisse anträgt, ist verbunden, den ihr vom Ober-Ap- pellations-Gerichte zu bestimmenden Urtelsverlag bimnen dreyhig Tagen vom Empfange der ihr deshalb zugegangenen Verordumg an, poertofrey anher einzusenden, falls aber diese Frist fruchelos vorübergeht, so soll assdann jene Parthey, ohne daß es einer Ungehorsamsbeschuldigung von Seiten des Gegentheils bedarf, des Rechtes, die Wersendung der Acten zu begebren, verlustig seynn und vom Ober-Appellations-Ge- richte selbst in der Sache unverweilt erkannt werden. Beschlossen Fena, den 16en July 1829. (L. S.) Großherzogl, und Herzogl. Sächßh. auch Fürstl. Reuwisches gemeinschaftl. Ober= Appellations-Gericht das. v. Zi . a Ziegesar vdt. Paulssen. suͤr