231 Gesetzsammlung für die Fürstlich Aeußishen Lande juͤngerer Linie. No. 31. Bekanntmachung. Nachdem Durchlauchtigste Landesberrschaften dle wegen Gründung elnes Thöringischen Zolls und Handelsvereins ud wegen dellen Anschlleßung an den zwischen Preußen, Bayeen, Sachsen, Würkemberg, Kurbessen und dem Großhergogehume Heslen errichteten Gesammt. gollvereine, ferner wegen glelcher Besteuerung innerer Erzeugnisse und wegen eines allge- meinen Zoll-Kartels zwischen sämmellchen verbundenen Staaken am 10. und 14. März dleses Jahres zu Berlin abgeschlossenen Verträge, worüber die Ratisicaclonsurkunden von den Bevollmächtigten der contrahirenden Höse am 2. dieses Monats zu Berlin ausgewech- selt worden sind, zu publielren befohlen baben, so werden dlese Vertragsurkunden durch dle Gesetslammlung Nr. 31. 32. und 33. zur Nachriche und Rochachtung sür Jedermann zur allgemeinen Kenneniß gebracht. Gera, den 12. December 1833. Fürstl. Neuß, Pl. der J. L. gemeinschaftliche Regierung das. Dr. Reichar d. vdt. Dinger. Absgegchen den 23. Detember 1833.