Nr. 48. Vertrag zwischen Preuflen, Kurhessen, Sachsen - Weimar-Eisenach, Sachsen - Meiningen, Sachsen-Alrenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg= Rudolstadt, Reuß-Schleiz, Reuß-Greiz und Reuß-kobenstein und Ebewdorf, weyen Er- richtung des Thöriagischen Zoll= und Handels-Vereins, d. d. 10. May 1833. Seine Majestaͤt der Koͤnig von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen, Seine Königliche Hoheic der Großherzog von Sachsen. Weimar-Eilenach, Ibre Durch- lauchten die Herzöge von Sachsen-Melningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg-Go- cha, ingleichen Ibre Durchlauchten, die Fürsten von Schwarzburg-Sondersbausen, Schwarz= burg-Rudolstadt, Reuß.Schleiz, Reuh-Greiz und Reuß-Lobenstein und Eberedorf, In Erwä- gung, daß ihre nachsolgend benanmten Länder und Landesktheile, wegen deten vermischter Lage und der hierdurch bedingten gegenseitigen Abbängigkeie des Verkehrs weder im Einzelnen die Eluführung einer besonderen Zollgesegebung zulassen, noch geeignet sind, abgesondere einem bereits bestehenden größeren Zollverbande angeschlossen zu werden, und von der Ueberzeugung ausgehend, daß sich nur in der Vereinigung zu einem gemeinschaftlichen Zollsysteme die Aus- sicht eröffner, diesen Ländern und Landeslheilen nach decen immer süblbarer werdenden drin- gendem Bedürfuisse die Vortheile elnes möglichst erleichterten Verkehrs, wie andere gröhere Scaaten derselben genleßen, sowohl unter sich, als auch im WVerhälmisle zu angrenzenden Staaten zuzuwenden, haben über diesen Gegenstand Unterhandlungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu Bevollmächtiglen ernanne: Seine Mojestät der Känig von Preußen: Allerhöchst Ibren Geheimen Obes-Finanz-Rath Ludwlg Bogislaus Samuel Kühne, Ritter des Königlich Preußischen rolhen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleise, Kommandeur zwelser Klasse des Kurfürstlich Hessischen Haus- ordens vom goldenen Läwen, und