10 Gemeindemitteln bewilligt werden, gelten als pensionsberechtigt, werden jedoch auf die Alterszulagen nicht in Anrechnung gebracht. Af#diesen Teil der Lehrerbesoldung hat die Vorschrift des § 68 Absatz 2 des Volksschulgesetzes Anwendung zu finden. 8 2. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1903 in Kraft. Die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Verfügungen erläßt das Ministerium. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fllrstlichen Insiegel. - Schloß Osterstein, den 10. März 1903. Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: ¶. 8) Heinrich XXVII., Erbprinz. v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.