Form. B. Der in hat die Aufnahme des unten beschriebenen Tieres in die Schlachwiehversicherung beantragt. Dem Antrage konnie nicht staltgegeben werden, da das Tier äußerlich schon als krank erscheint (6 8 unter u des Gesetzes)") — da das Tier in so mangelhaftem Ernährungszustande sich besindct, daß Krankheitsverdacht begründet erscheint G# 8 unter b des Gesetzes)?) — da der Nachweis nicht erbracht ist, daß das Tier mindestens seit einem Monat im Fürstentum oder einem nach § 12 des Gesetzes demselben gleichgestellten deutschen Bundesstaate eingestellt gewesen ist G# #8 unter c des Gesetzes). (Ort und Dalum) Der Kleischbeschauer — Schlachthofdirektor.) *) Das ulcht Zutressende ist zu durchstrelchen. Ungefähres Alter Art und Geschlecht. (bei Kälbern nach Monaten). Farbe. Besondere Kennzeichen.