5 Gesetzsammlung für das Fürstentum Neuß jüngerer Linie. No. 646. Inhalt: Ministerial VBerordnung vom 15. Oktober 1003, die Schlachtvieh. und Fleischbeschau betressend. Bmunisterial- perorduung vom 15. Oktober 1903, die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betreffend. Im Nachtrag zu unserer Verordnung vom 15. März 1903 (Gesetzs. Bd. XXV, S. 17) verordnen wir hiermit, was folgt: § 7 der vorerwähnten Verordnung erhält einen zweiten Absatz nach- stehenden Inhalts: Bei Notschlachtungen darf die Schlachtvieh= und Fleischbeschan außerdem sowohl von dem dabei ctwa amtlich beteiligten beamteten Tierarzte als auch von demjenigen im Fürstentume wohnhaften appro- bierten Tierarzte, welcher das Tier behandelt hat, vorgenommen werden. Gera, den 15. Oktober 1903. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm. v. Hinüber. c. Ausgegeben am 21. Oktober 10903. 20