134 mit dem Schlachten in unmittelbarem Zusammenhange stehende, be- stimmt zu bezeichnende Verrichtungen ausschließlich in dem öffentlichen Schlachthause vorgenommen werden dürfen. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrücktem Fürstlichen Insiegel Schloß Ebersdorf, den 8. Juni 1004. Im Namen Seiner Durchlaucht des Fülrsten: (#u. S.) Heinrich XXVII., Erbprinz. v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.