136 eines Mitpächters während laufender Pachtperiode, vorausgesetzt, daß dadurch die Zahl von zwei Pächtern nicht ülberschritten wird. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unserem bei- gedrückten Fürstlichen Insiegel. Schloß Ebersdorf, den 16. Juni 1904. Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: ¶. 8) Heiurich XXVII., Erbprinz. v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.