# Gesetzlammlung für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie. No. 659. Inhalt: Ministerial Bekanntmachunn. einen Nachtrag zu dem ernenerten Reglement für die Mande burgische Land Feuer Sovictät beiressend. Ministerial-Bekanntmachung vom 25. Angust 1904, einen Nachtrag zu dem erneuerten Reglement für die Magdeburgische Laud- Feuer-Sozietät betreffend. Mit im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten erteilter Hüchster Ge- nehmigung Seiner Durchlaucht des Erbprinzen wird der nachstehende, von der Sozietäts-Deputation unter dem 28. September 1903 beschlossene Nachsat zum § 7 des erneuerten Reglements zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gera, den 25. Angust 1901. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. v. Hinüber. Ausgegeben am àl. August 1904.