Gesetzsammlung für das Fürstentum Keuß jüngerer Linie. No. 685. Inhalt: Ministerial, Versilgung, die Beförderung von VLeichen auf dem Seewege betressend. Ministerial-Verfügung vom 17. März 1906, die Beförderung von Leichen auf dem Seewege betreffend. Mit Höchster im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Erbprinzen werden infolge eines Beschlusses. des Bundesrats vom 18. Jannar d. J. die nachfolgenden Vorschriften für die Beförderung von Leichen auf dem Seewege vom 1. Juli 1906 ab mit dem Bemerken in Kraft gesetzt, daß für die Aus- stellung der dort vorgeschriebenen Leichenpässe die Landratsämter zuständig sind, welche auch die in § 2 Absatz 1 der Vorschriften erwähnten Sach- verständigen zu ernennen haben. Gera, den 17. März 1906. Fürstlich Reuß-Pl. Minlisterium. v. Hinilber. Ausgegeben am 21. März 1900.