55 Gesetzsammlung für die Furstlich Reußischen Lande füngerer Linie. Ministerial. deh vom 6. Juli 1366, das Regulativ über die Prüfungen, die Ausbildung d die Beschäftigung der Rechtskaldidaten, Akzessisten und Anditoren betr. Nachdem von uns mit der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung zu Weimar und den Regierungen der Fürsienthümer Schwarzburg= Rudolstadt und Schwarzburg- Sondershausen ein Regulativ über die Prüfungen, die Ausbildung und die Beschäf- ligung der Rechtskandidaten, Akzessisten und Auditoren vereinbart worden ist, so wird dasselbe mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten in Ausführung des . 2 des Gesehes vom 8. April 186.441, die Prüfung der Kandidaten der Rechtswissen- schaften betressend, hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. Gera, am 6. Juli 1866. Fürstlich Neuß-Plauisches Ministerium. v. Harbou. Semmel. Regulativ über die Prüfungen, die Ausbildung und die Beschäftigung der Rechts-Kandidaten, Akzessisten und Anditoren. J. Die erste Prüfung betreffend. 8. 1. Die Prüfung der Rechts-Kandidaten (Akzessisten-Examen) findet der Regel nach zwei Mal in jedem Jahre, zu Anfang und um die Mine des Jahrco, statt. Ausgegeben am 25. Juli 1866. 11