11 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 275. Minisieralt nn wahn vom 6 Augusi 1807, den Beitritt Oldenburgs zu dem Vertrage vom "8. Juni 1364 über die gleiche Bestenerung innerer Erzeugnisse betreffend. Nachdem das Großherzogthum Oldenburg dem Vertrage vom 28. Juni 1864 über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse (Gesetzsammlung Bd. XIV S. 509) beige- nrten ist, so wird die desfalls zwischen Preußen und Oldenburg abgeschlossene und nach erklärter Zustimmung der übrigen betheiligten Staaten gegenseitig ratificirte Ueberein- kunft nachstehend zu öffentlicher Kenntuiß gebracht. Gera, am 6. August 1867. Fürstliches Ministerium. v. Harbou. Semmel. Uebereinkunft zwischen Preußen und Oldenburg, den Beitritt Oldenburgs zu dem Vertrage vom 28. Juni 1864 über die gleiche esteuerung innerer Exzeugnisse betreffend. Seine Mojestät, der König von Preußen, und Seine Königliche Hoheit, der Groß. berzog von Oldenburg, haben in der Absicht, die Freiheit des Verkehrs mit den einer innern Besteuerung unterliegenden Erzeugnissen weiter zu fördern zur Verhandlung über eine dleserhalb zu schliehende Uebereinkunft Ausgegeben am 14. August 1807. 24