121 Gesetzsammlung Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. JNo. 2706. Miserl. Bekanntmachung vom 20. September 1867, den Vertrag wegen des Ausscheidens esterreichs und Liechtensteins aus dem deutschen Münzvereine betreffend. Nachdem zwischen den bei dem Deutschen Münzvereine betheiligten Regierungen ein Vertrag zu Stande gekommen und allseitig ratificirt worden ist, nach welchem das Katserthum Oesterreich und das Fürstenthum Liechtenstein mit Ende dieses Jahres aus dem Vereine ausscheiden: so wird dieser Vertrag unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Landtags andurch zu üffentlicher Kenntniß gebracht. Gera, am 20. September 1867. Fürstliches Ministerium. v. Harbou. Semmel. Vertrag. Nachdem die Königlich Preußische und die Kaiserlich Oesterreichische Regierung übereingekommen sind, die im Artikel Xlll. des Prager Friedens-Vertrages vom 23. August 1866 vorbehaltenen Berbandlungen wegen Aufhebung des Münz-Vertrages vom 24. Januar 1857, und zwa die Königlich Prruhse Regierung für Sich, sowie im Namen und in Vertretung der Königlich Bayerischen, der Königlich Sichsischen, der Königlich Ausgegeben am 25. September 1867. 26