145 nen Konvention zwischen Preußen und denjenigen Staaten, welche nach der Kriegs- Verfassung des vormaligen deutschen Bundes die Reserve-Infanterie-Divisson zu stellen hatten, haben Se. Majestät der König von Preußen einerseits und andrerseits Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, Seine Königliche Hoheit der Großher= zog von Sachsen. Weimar-Eisenach, Ihre Hoheiten die Herzöge von Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Altenburg, sowie endlich Ihre Durchlauchten die Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und von Reuß älterer Linie behufs Feststellung näherer Modalitäten zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der König von Prcußen Allerhöchsiseinen Oberstlieutenant und Ab- theilungs-Chef im Kriegsministerium Eberhard von Hartmann, Seine Durchlaucht der Furtt von Neuß jüngerer Linie Höchsiseinen Hauptmann Ernst von Helldorff, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach Allerhöchst- seinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Wirklichen Geheimen Rath, Grafen und Herrn Carl Ludwig von Beust, sowie Allerhöchstseinen Major und Adjutanten des Militair-Commando's Gustav Carl Bartholomäil Kühne, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen Höchsiseinen Staatsrath Otto Giseke, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha Höchstseinen Ministerresidenten, Wirklichen Geheimen Rath Grafen und Herrn Carl Ludwig von Beust Seine Hoheir der Herzog von Sachsen-Altenburg Höchstseinen Negimentskomman- deur, den Obersten Rudolph von Wartenberg, Seine Durchlaucht der Fürst von Scherzturg= Rudolstadt Höchstseinen Oberstlieute- nant und Bataillons Kommandeur Wilhelm Kirchner, Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie Höchstseinen Major und Con- tingents-Chef Benno von Döring, welche, nachdem sie ihre Vollmachten einander mitgetheilt und richtig befunden, folgende Convention abgeschlossen haben. Artikel 1. Aus den bisher zur ehemaligen Reserve-Infanterie-Division gehörigen Kontingenten der Eingangs genannten Staaten werden Drei Infanterie-Regimenter zu je Drei Ba- talllons gebildet, welche die gemeinschaftliche Bezeichnung: „Thüringische Infanterie-Regimenter“