Gesetzsammlung Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 265. Gesel vom 22. Juni 1868, die Einführung einer Klassen= und klassisizirten Einkommensteuer betr. Wir Heinrich der Vierzehnte von Gottes Gnaden Jüngerer Linie regie- render Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein u. s. w. verordnen hierdurch unter Zustimmung des Landtags was folgt: 8. 1. Vom 1. Januar 1869 ab wird u. eine Klassensteuer und b. eine klassiftzirte Einkommensteuer erhoben. 8. 2. Die durch Geseß vom 1. Juli 1852 eingeführte Gewerb. und Personalsteuer kommt von demselben Zeilpunkte an in Wegfall. 8. 3. Zur Alassensteuer werden alle diejenigen Steuerpflichtigen herangezogen, welche selbständig, beziehungsweise unter Hinzurechnung des etwaigen besonderen Einkommens der zu ihrem Haushalt gehörigen Familienglieder, ein jährliches Einkommen beziehen, welches 1000 Thlr. —. —. nicht übersteigt. Alle anderen Steuerpflichtigen unterliegen der klassisizirten Einkommensteuer. Ausgegeben am 1. Juli 1808. 43