259 Gesetzsammlung Fuͤrstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 287. Ministerialbekanntmachung vom 20. Juli 1808, die Insiruklion zur Aussührung des Gesebes wegen Einsührung einer Klossen= und klassifizirten Einkommensteuer belressend. Zu Ausführung des Gesetzen vom 22. Juni 1868, die Einführung einer Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer betreffend, wird hierdurch folgende Instruktion bekannt gemacht. Gera, am 20. Juli 1868. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. v. Harbou. Engelhardt. Instruktion zur Aunsführung des Gesct#es wegen Einführung einer Klassen- und klassifizirten Einkommensteucr. I. Steuerpflicht und Steuerbefreiung. (Zu 8§. 3 bis 5 des Gesetzes.) S. 1. Die erste Veranlagung der Einkommensteuerpflichtigen, welche an mehr als einem Orte des Fürstenthums ein Domizil haben, wird zwar an allen diesen Orten erfolgen Ausgegeben am 29. Juli 1868. a8