Gesetzsammlung Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. No. 288. Ministerialbekanntmachung vom 5. August 1868, den zwischen dem Fürslenthum Neuß j. L. und dem Herzogihume Sachsen,Altenburg abgeschlossenen Hoheits- Ausgleichungs-Vertrag beir. Zwischen dem Fürstenthum Reuß j. L. und dem Herzogthume Sachsen-Altenburg. isi durch beiderseits hierzu beanftragte Kommissarien unter dem 30. Mai 1868 ein Hohrus= Ausgleichunge Vertrag vereindart worden, welcher, nachdem die Höchsie Nati- sikation beiderseils ersolgt ist und die Auswechselung der Ratisikationsurkunden stange- funden hat, mit dem Bemerken nachstebend bekannt gemacht wird, daß der weiterer Ver- einbarung vorbehallene Zeilpunkt der Vertragsausführung seinerzeit ebenfallo wird zur öffentlichen Kenntnih gebracht werden. Gera, den 5. Amun 18l8. Fürstliches Ministerium. v. DHarbon. E. Vrager. Hoheits-Ausgleichungs-Vertrag zwichen dem Fürstenthum Reuß jüngerer Cinie und dem Herzogthum Sachsen-Allenburg. Zwischen dem Fürstenthum Neuß jüngerer Linie und dem Herzogthum Sachsen- Alienburg bestanden, zum Tbeil seit langer Zeil, verschiedene Irrungen insofern, als der Lauf der Landesgrenze sowobl auf dem Haupigrenzzug, als innerhalb mehrerer gemischter Ausgegeben am 12. Auzust 1808. 53