291 c. In der reußischen Flur Biblach: Bezeichnung nach der altenburgi, schen Candesvermessung. 1 1 von Näpsen. n#n 1. rt. I. . 399 2. 3b. v. 397 . 3. . 30 62120 551, und a I 4. " 31 625 3460 5. 626 1 6. 527 % nr 1 7. r. U. 29r. c. 397 —1 S8 e. 397 49 9 „: e. 397 S8di 10. 4 b. 396 — 111I. 1 410 -b 1 Anmerlung: Nr. * zum Theil 142. 2 zum Thril 113 *8 1 "1 u 111 1# — T 1 5 Bezeichnung nach dem Bilblacher Flurkuch. □R. r**rt- 16.0 Friedr. Wilhelm Baumzärtel in Gera. 132 #K#on Geulieb Sachse in Roschl. — ZJebann Aarl Lange in Trebnlh. — * Gottftied Käppel in Gera. — Jobaun Georg Schmirt daselbst. —- chthn Wilhelm Eduard Burzhold in — 3. , Plarre In Blblach. erjelbe. Heiniich Burkha#tt daselbst. I3. Johane Christiane Soyhie verehel. 1. geb. Srleel daselbst. 15K.„„ Christoph Hemmann daselbst. Krug e) Die Landesgrenze zwischen der Glur Röpsen und den angrenzenden Fluren B#blach, Trebultz und Dorna ist bereits im Jahre 1807 durch Verelnbarung zwischen den beiderseitigen Staats- tegierungen sestgestellt und soraun im Jahre 1811 versteint unr durch den Geometer C. E. Wagner vermessen und karilrt worden. Die betreffende Korte hat die Anerkennung der beiderselligen Staatsreglerungen erhalten, und bat dem zwischen denselten wegen Hestellung der altenburgischen und rer reußischen Vestandihelle des Rillergms Röpsen umter dem 11. Jan. und 14. Februar 1816 obgeschlessenen Rezesse zur Grundlage gedient. Der auf derfelben rargestellte Lauf der Landesgrenzt, seweit er die Fluren. Biblach, Trebnitz und Derna beröhrt, ist raher aouch bel dem gegenwärligen Verirage als maßgbend auerkanm worden. Die frag- liche Landesgreuze bildet zugleich die Grenze der oben gedachten Fluren, und es werden daher die betressenden Slurkarten danach zu berichtigen seln. . ) Die alienburgischer Seils erklärte Anerkennung der vollen reußischen Landeshohelt erstreckt sich binsichilich rer vorstehend unter 1— 11 oufzeführten Grunrstücke nur sewelt. als dieselben nach der unter ## envähmen Wagner'schen Landesgrenzkarte in der Flur Biblach flegen. 7) Die vorstehend unter Nr. 2, 7 und 10 aufgesührten Grundstücke sind auf den altenburzischen Karten nicht vollständig dargestellt, sie reichen noch weller in die Flur Biblach hinein.