311 Gesetzsammlung Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 289. —..— Ministerial-Belanntmachung, den Auschluß des Herzoglhums Sachsen-Coburg-Gotha und des Fürstenihums Neuß 6. 9. an das gemeinschaftliche Appellationsgericht in Eisenach betr. Der nachstehende, mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten und mit Zustimmung des Landtags abgeschlossene, allerseits landesherrlich ratificirte Vertrag wird Höchstem Befehle zufolge zu allgemeiner Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Gera, am 1. September 1868. Fürstliches Ministerium. v. Harbon. Semmel. Seine Königliche Heheit der Grohherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg. Gotha, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= Sonderehausen, Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie und Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie haben wegen Auschlusses des Herzogtbums SachsenCoburg, Gotha, und des Fürstenthums Neuß ällerer Linie an das gemeinschaftliche Apvellationsgericht in Eisenach Verhand- lungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen, Seinen wirklichen Geheimen Rath und Staats-Minister, Doctor der Rechte, Christian Bernhard von Wahdorf; Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Seinen Staatsrath Rudolph Brückner und Seinen Regierungsrath Heinrich Hornbostel; Ausgegeben am 9. Seplember 1868. 57