323 II. vertrag vom 18. März 1867 zwischen den Regierungen von Preußen, Sachsen-Weimar Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß jüngerer Linie, den Bau einer Eisenbahn von Gera über Weida, Triptis, Neustadt a. O., Pößneck und Saalfeld nach Eichigt betreffend. Nachdem Seine Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Durchlaucht der regierende Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt und Seine Durchlaucht der regierende Fürst Reuß jüngerer Linie beschlossen haben, eine Eisenbahn von Gera über Weida, Triptis, Neustadt a. d. O., Pößneck, Saalfeld bis zum Fuße des Thüringer Waldes bei Eichigt mit Inaussichmahme späterer Fortsetzung nach den zu den Main- linien führenden Eisenbahnen in's Leben zu rufen, sind zum Zwecke der Vereinigung über ein derartiges Unternehmen und über die Feststellung der darauf sich beziehenden Verhältnisse zu Bevollmächtigten ernannt worden: von Seiten Seiner Majestät des Königs von Preußen: Allerhöchst Ihr Geheimer Ober-Baurath Julius Alexander Theodor Weishaupt, Allerhöchst Ihr Wirklicher Legationsrath Paul Ludwig Wilhelm Jordan, Allerhöchst Ihr Geheimer Regierungsrath Ludwig August Wilhelm Heise; von Seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar: Allerhöchst Ihr Geheimer Regierungsratb Ferdinand Gustav Adolph Schambach, Allerhöchst Ihr Regierungsrath Dr. Adolph Volkmar Reinhard; von Seiten Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen: Höchst Ihr Staatsrath Albrecht Otto Giseke; von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg: Höchst Ihr Geheimer Regierungsrath Günther von Bamberg; von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie: Höchst Ihr Staatsrath Dr. Emil Heinrich von Beulwigzz, welche nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten unter dem Vorbehalt der Ratification folgenden Vertrag abgeschlossen haben: