331 Schlußprotokoll. Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum Ab- schlusse und zur Vollziehung des Staatsvertrages wegen Herstellung einer Eisenbahn von Gera nach Eichigt zu schreiten. Bei dieser Gelegenheit sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll noch die nachstehenden Erklärungen aufgenommen worden, welche, ohne daß es einer besonderen Ratifikation derselben bedarf, mit dem Vertrage selbst, sobald dieser ratificirt sein wird, gleiche Krast und Gültigkeit haben sollen. Zum Art. 1 des Vertrages. Man ist allseitig darüber einverstanden, daß die Fortsehung der im Vertrage bezeichneten Bahn von Eichigt aus in der Richtung der Mainlinien als ein dem gegenwärtigen Vertrage zu Grunde liegender Zweck im Auge behalten werde, daß daher die betreffenden Territorial-Regierungen die Verpflich- tung übernehwen, nicht blos solche Fortsetzungen im Allgemeinen zu genehmigen, sondern auch keine Einrichtungen zu treffen resp. zu gestatten, welche den angegebenen Haupt- zweck wesentlich erschweren oder vereiteln würden. In gleicher Weise sind die vertragschließenden Regierungen darüber einverstanden, auch auf die weitere Verfolgung des Projektes einer Eisenbahn von Triptis nach Hof Bedacht zu nehmen. Die durch den Ausbau dieser Bahnstrecke zu gewinnende Linie Gera-Hof ist bereits bei den kommissarischen Verhandlungen, welche dem gegenwärtigen Vertragéschlusse vorausgegangen sind, in gemeinsame Erwägung gezogen worden, und nach den ursprünglichen Absichten der kontrahirenden Regierungen würde schon der ge- genwärtige Vertrag auf die Sicherstellung der Linie Gera-Hof ausgedehnt worden sein, wenn nicht die Fürstlich Reußische Regierung sich zu ihrem Bedauern für jegt außer Stand sähe, dies Unternehmen in gleicher Weise zu unterstützen, wie solches von den übrigen kontrahirenden Regierungen beabsichtigt und auch von der bei den Verhand- lungen betheiligt gewesenen Königlich Baprischen Regierung in Aussicht gestellt worden war. Die Fürstlich Rleußische Regierung gibt jedoch hie Hoffnung nicht auf, die ihr in dieser Hinsicht entgegenstehenden Schwierigkeiten in der Folge beseitigen zu können. Mit Rücksicht hierauf erklären die übrigen kontrahirenden Regierungen auf den Wunsch der Fürstlich Reußischen Regierung, daß Sie Sich zum Abschlusse eines Vertrages wegen der Eisenbahnstrecke Triptis= Hof auf den allgemeinen Grundlagen, über welche bei den erwähnten Vorverhandlungen in Betreff der Einheitlichkeit der Unternehmen Gera-Eichigt und Gera-Hofs, sowie in Betreff ihrer Subvention Einverständniß erzielt worden war, auch ferner bereit finden lassen, und einen hierüber zu schließenden Vertrag Ihren Landes- vertretungen zur Zustimmung vorlegen wollen, jedoch nur unter der Voraussehzung einer 60