341 lassen, beziehungsweise gegen eine Kreuzung der Bahn mittelst Ueberbrückung oder Unterführung keinen Widerspruch zu erheben. Also geschehen, doppelt ausg efertigt und unterschrieben. Erfurt, den 4. Dezember 1867. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. (I. S.) (Oez.) Weishaupt. (L. S.) (gez.) Eggert. (L. S.) (gez.) Heise. (gez.) Kräger. (I. S.) (gez.) Schambach. Cgez.) Schmeiheer. (L. S.) (gez.) Dr. Reinhard. IV. Statuten-Machtrag bezüglich der Eisenbahn von Gera nach Eichigt. 8. 1. Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Station Gera ausgehend über Saalfeld bis zum Fuß des Thüringer Waldes bei Eichigt nach Maßgabe des zwischen der Königlich Preuhischen, der Großherzoglich Sächsischen, der Herzog lich Sachsen-Meiningschen, der Fürsllich Schwarz= burg.Rudolstädtischen und Fürstlich Reußischen Regierung einerseits, und der Thürin- gischen Eisenbahn. Gesellschaft, vertreten durch ihre Direktion, andererseits, abgeschlossenen Vertrags vom 4. Dezember 1867 ausgedehnt.