360 4) Ministerlalbekanntmachung vom 15. Dezember 1868, die Ausführung des Hoheitsausgleichungs- vertrags mit dem Herzogthum Sachsen-Altenburg betr. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. August d. J. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der in Nr. 288 der Gesetzsammlung publiztrte Vertrag über Ausgieichung von Hoheitsrechten zwischen dem Fürstenthum Reuß j. L. und dem Herzogthum Sachsen-Altenburg zu Folge weiterer Vereinbarung mit dem 1. Januar k. J. in Ausführung kommen wird. Gera, am 15. Dezember 1868. Fürstliches Ministerium. v. Harbou. Semmel.