Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 122. 1) Bekanntmachung, den Beitritt der F. Schaumburg-Lippeschen Staatsregierung zu dem Vertrage F gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden. (Pukl. im Amts= und Vererdn.-Dl. am 21. April 1852.) Dem Vertrage wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli 1851 (publizir in Nr. 114 der Gesehsammlung) wird lant eingegangener Erklärung auch die Fürstlich Schaumburg-Lippesche Regierung vom 1. Mai do. Is. ab bei- treten, so daß von diesem Zeitwunkte ab die Bestimmungen jener Konventionen auch diesem Staate gegenüber Anwendung zu finden haben. Gera, am I7. April 1852. Furstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlick. 2) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse der Kurfürstl. Hessischen Ortseinnehmerei zu betr. (Vukl. Im Amts= und Vererdn.-Bl. am 21. Upril 1822.) Nach einer anher gelangten Mittheilung ist von dem Großherzoglich Hessischen Mini- sierium der Finanzen in Verücksichtigung des eingetretenen Bedürfnisseo die Ortveinnehmerei zu Kastel bei Mainz zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen unter Antheilnahme den dortigen Distrikteeinnehmers ermächtigt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenunniß ge- bracht wird. Gera, den 13. April 1832. Furstlich Reuß-Mauisches Ministerlum. von Bretschn eider. Semmel. Ausgegeb#en am 9. Juni 1852.