10 7) Nachtragsverordnung zu §. 1 der Landschulenordnung für die Pflege Saalburg. (Publ. len Ars= und Vererdn. Bl. ai 26. Mal 1832.) Nachdem sich durch die Erfahrung die Nothwendigkeit einer Abaͤnderung der im 8. 1. der Landschulenorduung für die Pflege Saalburg vom 1. Juni 1813 (Nr. 31 des Anus- und Nachrichtsblaues für das Fuͤrstenthum Gera vom Jahre 1843) enthaltenen Vorschrift herausgestellt hat, so haben Se. Durchlaucht der Fuͤrst in Berücksichtigung des vorliegenden Bedürfnisses und unter Zustimmung des ersten ordentlichen Landtages gnädigst genehmigt, daß die Aufnahme schulpflichtiger Kinder in den Schulen der Pflege Saalburg für die Zukunft nicht weiter auf den einzigen Termin Ostern beschränkt sondern auch zu Michac, lio jeden Jahres nachgelassen sein soll: was wir hiermit als Nachtrag zu dem angczoge- nen Gesehe zur öffentlichen Kenntniß bringen. Gera, am 21. Mai 1852. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Shuan Schlick. E—....— 8) Belanntmachung, zma, Beitritt der Fürstl. Lippeschen Stüateretlerung im Paßkarten ver band betr. (Publ. 5 rnse, und Vererdn.-Vl. am 26. Mal 1852.) Dem Paßkartenvertrage vom 21. Oktbr. 1850 (Vil. die Bekanntmachung vom 11. Febrnar 1851 in Nr. 7 des Amts= und Verordnungsblattes vom Jahre 1851 und Nr. 109 der Gesetzsflg.) ist neuerdings noch die Fürütl. Lippesche Staatsregierung beigetreten: was wir biermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. Gera, am 19. Mai 1852. Firstlich Reuß Plauisches Ministerium. n Bretschneider. Schlic. — — —— 9) Bekanntmachung, die Ertheilung des Niederlagörechts an das K. Preuß. 5 auptsteucramt zu Uerdingen betr. « (Pukl.tmklsatssundBecckIILsBLins2.JaaiWIL) Nachdem von Seiten der Königlich Preußischen Staateregierung der Sadt Uer-