dingen am Rhein, wo sich bereits ein Haup#steueram besindet, das Niederlagerecht ver- liehen und der dortige Hafen zugleich zum Freihasen im Sinne der Vereinkarung vom 6. Mai 1811 über die Behandlung des Gütertransports und die Waarenabfertigung auf dem Rheine und dessen Nebenflüssen erklärt worden ist; so bringen wir Solches vor- schristsmäßig zur öffentlichen Kenntniß. Gera, am 29. Mai 1852. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlic. 10) Bekanntmachung, die Ermäßigung des Durchgangszolls für Zink betr. (Pukl. im Amts= und Verordn.-Bl. am 2. Juni 1832.) Durch gesehliche Verordnung der Königlich Preuhischen Staatsregierung vom 21. April d. J. ist der Durchgangszoll für rohen Zink, Zinkbleche und grobe Zinkwaaren auf den im J. Abschnitt der J. Abthlg, des bis auf Weiteres in Kraft Gebllebenen Zolltariss für die Jahre 1823 bezeichneten Straßen vom 1. April ds. Js. ab auf den am angeführten Orte angeordneten niedrigern Satz von 5 Sgr. Iro Zent- ner ermäßigt worden: was hiermit vorschriftsmäßig zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Gera, am 29. Mai 1852. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschn eider. Schlick.