16 4) Bekonntmachung, die Additlonalkonvention zum Handels. und Schifffahrtsvertrage zwischen dem Zollverein und dem Königreiche Velgien betr. Zwischen den zum deutschen Joll= und Handelsvereine verbundenen Staaten einer- seits und dem Königreiche Belgien andrerseits ist durch Bevollmächtigte am 18. Februar l. J. zu Verlin eine Additional-Konvention zu dem Handels= und Schifahrthsvertrage vom 1. September 1841 (Bd. VI. Nr. 82 der Gesetztammlung) und zu der besteben- den Uebereinkunft wegen Unterdrückung des Schleichbandels abgeschlossen worden. — Nachdem dieselbe von Sr. Durchlaucht dem Fürsien ratisizirt worden ist, und die Aus- wechselung der gegenseitigen Ratiftkationen stattgefunden hal, so wird die gedachte Ken- vention hiermit in ihrem offiziellen deutschen Texte zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Gera, am 14. Juni 1852. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlick. Avdvditional-Konvention vom 18. Februar 1852 zu dem Handels= und Schiffahrtsvertrage vom 1. September 1344 Rosschen dem deutschen Joll= und Handels-Verein einerseits und Belgien andererseits. Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen sonwerainen Länder und Landestheile nämlich des Großherzogthums Luremburg, der Großberzoglich Mecklenburgischen Enclaven Rossow, Nepeband und Schönberg, des Groüberzoglich Oldeuburgischen Fürsteuthums Birkenfeld, der Perzogthümer Anhalt-Cöthen, Anbalt-Dessau und Anhalt-Beruburg, der Fürstentbümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstentbums Lippe, und des Landgräflich Hessischen Oberamto Meisenheim, als auch im Namen der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll- und Handels-Vereins, nämlich der Krene Bapern, der Krone Sachsen und der Krone Württemberg, des Großberzogthums Buden, des Kurfürstenthums Hessen, des Groß- herzogihums. Hessen, zugleich das Landgräflich-Hessische Amt Homburg vertretend; der den Thüringischen Zoll- und Handeloverein bildenden Staaten, nämlich: des Großherzog- thume Sachsen, der Herzogihmmer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Allenburg und Sachsen-