48 th. sig. pi Protokolle über Parteianbringen, getroffene Verfügungen. in Bantesachen 6 vder Angelegenheiten einzelner Ortsbürger 5 Sar. .15 Wegegebühren für jede Stunde Entsernung vom n Wehnerte, cischl des Rũdwegs fur die ersie Stunde 6 für jede folgende Smunde . . —3-— Diese Wegegebübr darf nur einmal an einem Tage angescht wer den, wenn gleich der Gang mehrere Angelegenbeiten betroffen 5/ Dienergebühren, da wo ein befanderer Eemeindediener angestellt ist: für eine mündliche Lad « ,—1— für eine schriftliche oenne zu insinuiren und Nelatkon- 2— bei Umläusen von mehr als 3 Personen für jede Person noch be onders 1| für Wege nach anderen Orten ven der Meile bin und zurũck — Zusammenberufung der Gemein is zu 25 Gemeindeyliedern –6 bis zu 50 OD –10| lis zu 100 "⅞ 15 über 100 - +% 2) Bekanulmachung, die Verleihung des sogenannten ritterschaftlichen Stipendiums bekr. (Putkl. Im Amtks= und Vererdnungskl. am 7. Juli 1822.) Nachdem in Uebereinsimmung mit dem ersten ordentlichen Landtage beschlossen wor- den, das segenannte ritterschaftliche Stipendium, welcheo zum Genusse für Zöglinge des biesigen Gymnasiums bestimmt ist, und mit jäbrlich 28 Thlr. aus dem biesigen Landes- schulsiskus bezogen wird, in der Weise für die Zukunft zu konferlren, daß die einzelnen Bewerber sich zunächst bei dem Fürstlichen Ministerium zu melden haben und dieses so- dann die Erklärung der Landesvertretung vermittelt: so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß für Alle diesenigen gebracht, welche sich um jenes Stipendium künf- uig zu bewerben gemeinet sind. Gera, den 30. Juni 1852. Furstlich Reub. Puisches Ministerium. Bretschne emmel. ——