109 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüungerer Linie. 128. 1) Bekanntmachung, die Suspension der Vinnenkontrole in der Fürstlich Sondershausenschen Unterherrschaft betr. (Puel. Im Amts= umnd Verernungsbl. am 14. Jull 1832.) Mit Bezugnahme auf unsre Verordnung vom 21. Jannar 1852 (Nr. 4 des Amts- und Verordnungeblattes vom Jahre 1852 und Nr. 116 sult 3 der Gesetsammlung) wird auf Grund einer anher gelangten Mittheilung hiermit zur össentlichen Kenniniß gebracht, daß die Forkdauer der Vinnenwaarenkontrole in Beziehung auf den Verkehr mit Brannt- wein, nicht, wie in der gedachten Vekanntmachung unter 3 „Previnz Sachsen“ angege- ben worden, für die beiden Fürsllich Schwarzburg'schen Unterherrschaften, sondern nur in der Fürülich Schwarzburg-Rudolstädtischen Unterberrschaft Statt findet, indem in der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Unterherrschaft jene Kontrole hinsichtlich aller im 6. 93 der Zollordnung genannten Artikel und also auch für Vranntwein auf- gehoben worden ist. « Gera, den 6. Juli 1852. Fürstlih Räuß- Plauisches Ministerium. on Bretschneider. Ecn#n emmel. — — — 2) Bekanntmachung, den Aufnahmekermin für schulpflichtige Kinder im Bürstenthum Lobenstein- Eberodorf betr. (Bubl. im Amis= und Verorrnungsbl. am 14. Jull 1822.) Nachdem der Termin für die Konstrmation der aus der Schule entlassenen Kinder Ausgegeben am 28. Juli 1832. 1