151 jenigen, welche bereits vor Erlassung dieser Ordnung eine Firma der in §. 2 unter 2 und 3 gedachten Art angenommen hatten, dieselbe beizubehalten gestantet. So geschehen Schloß Schleiz, den 2. August 1852. (L. S.) Heinrich der 62. Jüngerer Linie Fürst Reuß. v. Bretschneider.